Norm EN 16630

Die wichtigste Norm für jeden Outdoor Fitnesspark Betreiber


Wer im Außenbereich Fitnessgeräte fest installieren möchte, die für jedermann frei zugänglich sind, der wird sich mit den Regelungen der EN 16630 auseinandersetzen müssen.
Diese Europäische Norm ist das wichtigste Regelwerk, wenn es darum geht, welche Anforderungen Outdoor Fitnessgeräte erfüllen müssen, sobald sie auf öffentlichen Plätzen zum Einsatz kommen.

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Aber auch für Betreiber von nicht frei zugänglichen Outdoor Fitnessparks ist es hilfreich, die wichtigsten Punkte der Norm zu kennen, da sie erprobte und geprüfte Maßnahmen empfiehlt, wie bei Fitness-Elementen im Außenbereich die Unfall- und Verletzungsgefahr bestmöglich eingedämmt wird.


Nicht zuletzt stellt die Zertifizierung eines Bewegungsgeräts gemäß EN 16630 ein zuverlässiges Qualitätskriterium dar. Solche Zertifizierungen von Outdoor Fitnessgeräten nehmen unter anderem einige TÜV Anbieter vor. Häufig sind dies der TÜV Süd, TÜV Rheinland oder TÜV Thüringen.


Regional können die Bestimmungen der Norm variieren. Wir beziehen uns hier auf die für Deutschland gültige Version EN 16630:2015.


Anwendungsbereich der EN 16630

Die Regelung EN 16630 bezieht sich explizit auf Outdoor Fitnessgeräte, die begrifflich von anderen Bewegungsgeräten im öffentlichen Raum abgegrenzt werden, wie zum Beispiel Spielplatzgeräte oder Multisportgeräte.


Unter Outdoor Fitnessgerät versteht die EN 16630 jedes fest installierte Übungselement, das für Bewegungsspaß und die Steigerung der körperlichen Fitness genutzt werden soll. Das regelmäßige Training an einem Fitnessgerät sollte zur Verbesserung in einem oder mehreren der folgenden Bereiche beitragen:

  • Kraft
  • Ausdauer
  • Beweglichkeit
  • Körperkoordination
  • Gesundheit des Herz-Kreislauf-Systems


Die Norm beschäftigt sich dabei nur mit Geräten, die sich an Erwachsene und Jugendliche ab einem Alter von 14 Jahren und einer Körpergröße von mindestens 1,40 m richten.


Damit grenzt sich die Regelung ab von der DIN 1176, die sich mit Spielplatzgeräten für jüngere Nutzer beschäftigt. Außerdem werden ausdrücklich NICHT thematisiert: elektrisch angetriebene Geräte, Anlagen für funktionelles Training, Hindernisstrecken militärischer Art.


Es geht in der EN 16630 also um klassische Bewegungsgeräte wie die Brustpresse, die Beinpresse, den Crosstrainer oder die Ruderbank – aber auch um Sprossenwände, Klimmzugstangen oder Barren. Grundsätzlich kann man sagen, dass an Outdoor Fitnessgeräten nicht mit Gewichten oder anderen zusätzlichen Trainings-Utensilien gearbeitet wird, sondern in erster Linie mit dem eigenen Körpergewicht.


Das Training an einem Outdoor Fitnessgerät muss gefahrlos ohne fachliche Anleitung oder dem Beisein einer Aufsicht durchgeführt werden können.

Inhaltliche Schwerpunkte


Der vollständige Name des Regelwerks lautet
Standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren


Die Norm 16630 beschäftigt sich in Bezug auf Outdoor-Fitnessgeräte inhaltlich mit den Fragen:

  • Welche Werkstoffe dürfen für die Herstellung von Fitnessgeräten verwendet werden?
  • Welche Anforderungen werden an Konstruktion und Montage gestellt?
  • Welche Gefahrenquellen müssen ausgeschlossen werden?
  • Welche Ansprüche sind an die Funktionalität der Trainingselemente zu stellen?
  • Welche Arten von Übungen sind erlaubt?
  • Mit welchen Verfahren sind die Fitnessgeräte auf Normkonformität zu prüfen?
  • Was muss bezüglich der Flächen um die Geräte herum beachtet werden?
  • Wie müssen die vorgeschriebenen Hinweisschilder gestaltet sein?
  • Wie oft und auf welche Weise müssen die Geräte inspiziert und gewartet werden?

Grundsätzlich sind alle von uns angebotenen Fitnesseräte so konzipiert, dass sie nach vorschriftsmäßiger Installation den Vorgaben der EN 16630 entsprechen. Sollten einzelne Zusatzkomponenten oder auch Geräte nicht der EN 16630 entsprechen, so wird in der Produktbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen.

 

Wichtig bei der Planung eines Fitnessparks


Mit einigen Punkten der EN 16630 sollte man sich gleich zu Beginn der Planungsphase beschäftigen, wenn es darum geht, zu entscheiden, welche Geräte für das eigene Fitnesspark-Projekt in Frage kommen.


Sicherheitsbereiche


Die Norm EN 16630 schreibt vor, dass um die Fitnessgeräte herum auf bestimmte Sicherheitsbereiche zu achten ist. Zum einen wird ein engerer Übungsraum definiert, in dem sich nur unter bestimmten Voraussetzungen ein weiteres Gerät befinden darf. Unsere Doppelgeräte zum Beispiel sind immer so gestaltet, dass sich zwar die Übungsräume von zwei Fitnessgräten überschneiden, aber dennoch zwei Personen gleichzeitig daran trainieren dürfen. So ist eine platzsparende Aufstellung mehrerer Geräte möglich, bei gleichzeitiger Einhaltung der Vorschriften aus EN 16630.


Zum anderen gibt es einen vorgeschriebenen Bewegungsraum, der weitestgehend freizuhalten ist. Aus den Sicherheitsbereichen ergibt sich also, wie viele Geräte auf einem zur Verfügung stehenden Areal aufgestellt werden können, und wie sie angeordnet werden können. In jeder Produktbeschreibung in unserem Shop finden sie unter "Technische Daten" genaue Maße und eine grafische Darstellung des einzuhaltenden Sicherheitsbereichs.


Interessant in diesem Zusammenhang dürfte noch sein, dass laut EN 16630 Fitnessgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Spielplatzgeräten aufgestellt werden dürfen, oder – falls doch – durch geeignete Baumaßnahmen unmissverständlich abgegrenzt werden müssen. So soll verhindert werden, dass kleine Kinder zum Spielen an den Fitnessgeräten animiert werden. Kinder unter 14 Jahren sind meist noch nicht in der Lage, ihre eigenen Fähigkeiten realistisch einzuschätzen und könnten sich deshalb leicht bei der Benutzung verletzen.


Fallschutz


Im Falle eines Sturzes von einem Outdoor Fitnessgerät muss sichergestellt sein, dass es nicht zu schweren Kopfverletzungen kommt. Daher muss ab einer bestimmten Fallhöhe für einen stoßdämpfenden Bodenbelag gesorgt werden. Je größer die potenzielle Fallhöhe, desto höher sind die Ansprüche an die stoßdämpfende Wirkung des Bodens. Sie finden in unserem Shop in jeder Produktbeschreibung eine Angabe dazu, welcher Bodenbelag sich aus fallschutztechnischen Gründen für das jeweilige Gerät eignet. Schauen Sie in den technischen Daten nach der "Fallschutzhöhe" und den dazugehörigen, mit einem "*" gekennzeichneten Angaben.

Ab einer freien Fallhöhe von 100 cm müssen gemäß EN 16630 stoßdämpfende Fallschutzböden auf der gesamten Aufprallfläche im Bewegungsbereich des Fitnessgeräts eingesetzt werden. Die erlaubte Art des Bodenmaterials ist von der kritischen, maximalen Fallhöhe abhängig. Mehr Informationen finden Sie hier unter Fallschutzböden für Outdoor Fitnessparks. 

Bodenbefestigung

Fitnessgeräte im Außenbereich müssen so am Boden befestigt sein, dass auf lange Sicht ein stabiler Stand garantiert ist, und dass gleichzeitig die Bodenbefestigung keine Gefahrenquelle darstellt. Die Verbindungsteile am Boden dürfen zum Beispiel nicht den vorgeschriebenen Fallschutz beeinträchtigen.


Bei der Planung des Fitnessparks ist vorab zu überlegen, welche Bodenbefestigung die sinnvollste ist.

Grundsätzlich gibt es die zwei Möglichkeiten, entweder das Bewegungsgerät auf einen festen, harten Untergrund aufzuschrauben, oder es in losem Untergrund in ein Betonfundament einzulassen.

Unter jeder Produktbeschreibung finden Sie in unserem Shop eine Erläuterung, für welche Arten der Bodenbefestigung das jeweilige Gerät vorbereitet ist. Scrollen Sie für diese Information in der Artikelbeschreibung ein wenig weiter nach unten bis zu der Überschrift "Bodenbefestigung". Sie werden hier auch bereits erste Angaben über die technische Realisation finden. Eine ausführliche Beschreibung, wie eine stabile Bodenbefestigung gemäß EN 16630 auszuführen ist, enthält dann unsere Montageanleitung.


Wenn man bei seinem Fitnesspark die stoßdämpfende Wirkung einer Rasenfläche nutzen möchte, oder zu diesem Zweck ein Holzschnitzel- oder Kiesbett anlegen will, dann ist die Einbetonierung oft die richtige Wahl. Für Abmessungen und Ausführung der Betonfundamente enthält die EN 16630 eine ausführliche Anleitung.

Lassen Sie sich beraten

Die Norm EN 16630 ist äußerst umfangreich, und in manchen Fragen braucht es eine gewisse Erfahrung und Routine, um die Vorschriften für das eigene Projekt richtig zu verstehen und umzusetzen. Wir empfehlen daher, sich schon in der Planungsphase von fachkundigen Personen beraten zu lassen. Hier kommen zum Beispiel GaLa-Bauer oder Spielplatzprüfer infrage.
Sie können sich selbstverständlich auch gerne an unseren Kundenservice wenden, wenn Sie Hilfe bei der Planung brauchen. Wir können Sie kompetent beraten, wenn es um die Wahl der Geräte und des Bodenbelags, die Bodenbefestigung und die Anordnung der Geräte geht.