Mit den Fallschutzböden von FREISPORT entsteht eine professionelle Stoßdämpfung in Outdoor Fitnessparks. Ab einer Fallhöhe von 1,0 Meter ist für frei zugängliche Outdoor Fitnessgeräte ein stoßdämpfender Bodenbelag vorgeschrieben, der schwere Kopfverletzungen verhindert. Die Norm EN 16630 schreibt vor, welche Anforderungen der Boden auf der Bewegungsfläche rund um ein Fitnessgerät erfüllen muss. Je höher die potenzielle Fallhöhe bei einem Bewegungsgerät, desto größer muss die Stoßdämpfung sein. In unserem Shop finden Sie Fallschutzböden für verschiedene Fallhöhen und in vielen attraktiven Farben. Die Fallschutzplatten sind aus hochwertigem Granulat-Gummi gefertigt, das hervorragende technische Eigenschaften besitzt. Durchdachte Zubehör-Elemente und klug konzipierte Fallschutzplatten bilden ein System, das eine einfache, kostengünstige und langlebige Installation des Fallschutzbodens gewährleistet.
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Fallschutz Regelungen gemäß EN 16630 und DIN EN 1177
Die EN Norm 16630 regelt unter anderem die Sicherheitsanforderungen und die Wartung von Outdoor Fitnessgeräten. Für Spielplätze, so wie auch für Fitnessparks und Outdoorfitnessgeräte ist der Fallschutz nach DIN EN1177:2008 geregelt. Die Norm stellt Anforderungen an die Beschaffenheit des Untergrunds, um eine Fallschutzdämpfung zu erzielen und die Sicherheit während der Nutzung der Geräte zu gewährleisten. Jeder Fitnesspark wird von einer Inspektion geprüft, die nicht nur die Geräte, sondern auch den Fallschutz prüft. Dementsprechend muss der Bodenbelag instandgehalten, gewartet werden und natürlich den Vorgaben der Norm entsprechen. Die vorgeschriebene Art des Fallschutzes ist abhängig von der Ermittlung der kritischen Fallhöhe. Unter Umständen kann eine Rasenfläche oder Betonuntergrund bereits eine ausreichende Fallschutzmaßnahme darstellen. Dies muss jedoch von Fall zu Fall geprüft werden, um sicherzustellen, dass die richtigen Produkte für den Fallschutz gewählt werden. Unsere Berater unterstützen Sie dabei.
Fallhöhen und Bodenbeläge
Prinzipiell sind Bodenbeläge aus Beton, Stein und Bitumen-gebundene Böden bei einer Fallhöhe von bis zu 100 cm erlaubt. Stoßdämpfende Bodenbeläge sind jedoch bereits bei Fallhöhen unter 100 cm zu empfehlen, um kein Verletzungsrisiko einzugehen. Ab einer freien Fallhöhe von 100 cm müssen gemäß EN 16630 stoßdämpfende Fallschutzböden auf der gesamten Aufprallfläche im Bewegungsbereich des Fitnessgeräts eingesetzt werden. Die erlaubte Art des Bodenmaterials ist von der kritischen, maximalen Fallhöhe abhängig.
Vor- und Nachteile verschiedener Fallschutzböden
Jeder Bodenbelag weist natürlich seine Vor- und Nachteile auf, zu denen wir Sie selbstverständlich ausführlich beraten. Für Ihren Fallschutzboden können Sie aus den verschiedensten Materialien wählen. Bei der Auswahl eines passenden Bodenbelags für Ihren Park, sollten neben den einmaligen Anschaffungskosten vor allem auch die laufenden Kosten einkalkuliert werden. Für die Kaufentscheidung ist es ebenso wichtig die langfristigen Material-, Instandhaltungs- und Personalkosten einzukalkulieren und abzuwägen.
Rasen
Rasen ist als Fallschutzboden bis zu einer freien Fallhöhe von 1,50 m erlaubt. Dies gilt allerdings nur als wirksamer Schutz, wenn die Rasendecke durchgehend geschlossen ist. Aufgrund verschiedener Witterungseinflüsse ist es nur schwer möglich einen dauerhaften Schutz durch eine Rasenfläche zu gewährleisten. Der Rasen trocknet im Sommer stark aus, leidet durch Frost im Winter und wird durch regelmäßige Nutzung stark beansprucht.
Rindenmulch und Holzhackschnitzel
Bei Rindenmulch handelt es sich um die zerkleinerte Rinde von Nadelhölzern, während für Holzhackschnitzel Holz ohne Rinde und Laubanteil mechanisch zerkleinert wird. Beide Materialien reduzieren das Unkrautwachstum und haben im Gegensatz zu Sand eine federnde Wirkung. Holzhackschnitzel haben eine deutlich längere Haltbarkeit als Rindenmulch, da Rindenmulch schneller verrottet und zu Humus wird. Holzhackschnitzel haben zudem eine bessere Saugfähigkeit, was bei Regen und Nässe von Vorteil ist, um rutschige Stellen zu vermeiden. Die Holzhackschnitzel sind nach einem Regenschauer schneller trocken, da Sie das Wasser an den Boden abgeben. Holzhackschnitzel federn einen Aufprall deutlich besser ab als Sand und Kies. Da Sie Luft in den Zwischenräumen besitzen, können Sie bei einem Aufprall nachgeben. Rindenmulch und Holzhackschnitzel können bei einer maximalen Fallhöhe von bis zu 3 Metern eingesetzt werden. Bei einer Fallhöhe von maximal 2 Meter muss eine Mindestschichtdicke von 20 cm gewährleistet sein; bei einer Fallhöhe von maximal 3 Meter eine Mindestschichtdicke von 30 cm. Damit ein ausreichender Fallschutz dauerhaft gewährleistet werden kann, sollten zur Mindestschichtdicke zusätzlich 10 cm Füllmaterial dazugerechnet werden. Beim Bodenmaterial ist darauf zu achten, dass die Korngröße beim Rindenmulch zwischen 20 mm und 80 mm liegen muss. Beim Einsatz von Holzhackschnitzeln sollte die Korngröße zwischen 5 mm und 30 mm liegen. Während der Nutzung der Geräte können Lücken entstehen. An diesen Stellen wird die Mindestschichtdicke nicht mehr eingehalten und der Fallschutz ist nicht mehr gewährleistet. Rindenmulch und Holzhackschnitzel sind pflegeintensive Bodenmaterialien. Die Schichtdicke muss regelmäßig geprüft werden, um auch bei intensiver Nutzung der Geräte einen ausreichenden Fallschutz zu gewährleisten. Rindenmulch und Holzhackschnitzel sind wartungsintensive Bodenbeläge. Mit der Zeit kann es vorkommen, dass Bodenmaterial nachgelegt werden muss. Zudem muss der Bodenbelag von Verschmutzungen befreit werden und immer wieder gelockert und neu verteilt werden. Nur so können Lücken geschlossen werden und eine gleichmäßige Schichtdicke gewährleistet werden.
Sand und Kies
Sand und Kies werden häufig als Bodenbelag für den Fallschutz eingesetzt. Sie können bis zu einer maximalen Fallhöhe von 3 Metern verwendet werden. Bei einer Fallhöhe von maximal 2 Meter muss eine Mindestschichtdicke von 20 cm gewährleistet sein; bei einer Fallhöhe von maximal 3 Meter eine Mindestschichtdicke von 30 cm. Um einen ausreichenden Fallschutz dauerhaft zu gewährleisten, sollten zur Mindestschichtdicke zusätzlich 10 cm Füllmaterial dazugerechnet werden. Fallschutzsand muss eine Körnung von 0,2 bis 2 mm haben; Kies muss eine Korngröße von 2 bis 8 mm besitzen. Für Fitnessgeräte, die einen festen und sicheren Stand auf dem Boden erfordern, ist sowohl Sand als auch Kies als Bodenbelag ungeeignet.
Um eine ausreichende Fallschutzdämpfung zu gewährleisten muss der Sand regelmäßig aufgelockert werden. Zudem müssen Kuhlen im Sand und Kies, die bei der Nutzung der Fläche entstehen, geschlossen werden, um die Mindestschichtdicke nicht zu unterschreiten. Das Bodenmaterial muss außerdem gereinigt werden und je nach Intensität der Nutzung ersetzt oder nachgeschüttet werden. Ein Nachteil von Sand als Bodenmaterial sind die witterungsabhängigen Falldämpfungseigenschaften. Bei Frost oder Nässe verhärtet der Sand und bietet so nur noch eine geringe Dämpfung im Fall eines Sturzes. Kies erhält im Gegensatz zu Sand seine Falldämpfungseigenschaften auch bei Frost und Nässe. Nasser Sand trocknet zudem deutlich langsamer als Rindenmulch und Holzhackschnitzel.
Fallschutzmatten
Fallschutzmatten gibt es in vielfältigen Ausführungen: als fugenloses EPDM Granulat, Gummigranulat oder als Fallschutzplatten aus Gummifasern. Die fugenlosen Fallschutzbeläge können ganz individuell an Ihre Wünsche angepasst werden. Sie können den Fallschutzboden farblich individuell gestalten, Muster integrieren oder ein Logo einarbeiten lassen.
Fallschutzmatten haben im Vergleich zu allen anderen Bodenmaterialien den geringsten Instandhaltungs-, Wartungs- und Pflegeaufwand. Je nach Dicke der Fallschutzplatte kann Sie für jede Fallhöhe bis maximal 3 Meter eingesetzt werden.
Die robusten und witterungsbeständigen Bodenbeläge aus Kunststoff oder Gummi haben den Vorteil, dass sie auch in feuchtem Zustand Ihre Stoßdämpfung beibehalten und schnell trocknen. Regenwasser kann hindurchlaufen, wodurch Pfützenbildung vorgebeugt wird. Fallschutzbeläge aus Gummi sind außerdem rutschfest, strapazierfähig und langlebig. Die Fallschutzböden sind leicht zu reinigen und hygienisch. Schmutz und Abfälle können nicht vergraben werden oder sich mit dem Bodenmaterial vermischen. Somit kann Schmutz einfach entfernt werden. Für die Reinigung genügt ein Besen oder für eine gründlichere Reinigung ein Hochdruckreiniger. Im Vergleich zu Fallschutzböden aus losem Füllmaterial oder Rasen verursachen Fallschutzböden aus Kunststoff oder Gummi deutlich weniger Folgekosten durch anfallende Wartungs- und Reinigungsarbeiten.